Rechtsbeistand im Erbrecht (raum Bergedorf)

Jede Person kann bestimmen was mit seinem Vermögen nach dem Tode geschehen soll, es sind die Erbregeln zu beachten.

I. Erbfall

Erbe wird derjenige, dem der Nachlass zugedacht wird. Hierbei ist zwischen dem Alleinerben und dem Miterben zu unterscheiden (Quotenbildung). Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen. Sollen bestimmte Gegenstände des Vermögens mit dem Tode bestimmten Personen zukommen, dann ist ein Vermächtnis einschlägig. Ein Anspruch aus dem Vermächtnis richtet sich gegen den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft.

Es gibt noch verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. die Vor- und Nacherbschaft, das Berliner Testament etc..

Es ist bei einem Erbfall auch oft die Schenkungen zu Lebzeiten in Abgrenzung zu der Verfügung von Todes wegen zu beachten. Ebenfalls spielen Pflichtteilsansprüche eine große Rolle.

II. Testament

Bei der Erstellung des Testaments sind oft viele Faktoren zu bedenken, so dass eine Beratung oder Erstellung eines Entwurfes durch einen Rechtsanwalt ratsam ist. Insbesondere verkennen viele die notwendige Form des Testaments. Auch ist in vielen Fällen ein Erbvertrag eine Möglichkeit seinen Willen zu manifestieren.

Wollen Sie das Ihnen zustehende Erbe einklagen (sollten Sie z.B. ein Haus erben), das Erbe anfechten, so wenden Sie sich ebenfalls an uns.

Wir beraten Sie gerne.